DER WEG ZUM FÜHRERSCHEIN

Gemeinsam zum ziel

Auf dieser Seite findest du eine Übersicht der Schritte, die vom Anfang bis zum Ende gemacht werden müssen, damit du deinen eigenen Führerschein erhalten kannst …

NOTHELFERKURS

Manchmal entscheiden wenige Minuten über Leben und Tod. Ein Nothelferkurs ist obligatorisch, dauert 10 Stunden und ist 6 Jahre gültig. Er kann schon vor dem 16. Altersjahr absolviert werden und es sind keine Vorkenntnisse notwendig.

GESUCHFORMULAR

Für jede neue Fahrkategorie muss das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises eingereicht werden. Hier kannst du das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis herunterladen. Fülle es aus und klebe ein gültiges, farbiges Passfoto auf.

SEHTEST

Den Sehtest kannst du bei einem Optiker oder beim Augenarzt durchführen lassen. Test ist 2 Jahre gültig.

THEORIE

Sobald dein Gesuch bewilligt wurde, bekommst du eine Bestätigung des Strassenverkehrsamtes mit Anmeldeinformationen für die Theorieprüfung. Hier kannst du dich Online für die Theorieprüfung anmelden. Lerne fleissig, damit du beim ersten Mal bestehst. Die Theorieprüfung ist unbeschränkt wiederholbar Theorieprüfung ist nach dem Bestehen 2 Jahre gültig.

VERKEHRSKUNDEKURS (VKU)

Sinnvoll ist es, denn VKU möglichst zu Beginn der Fahrausbildung zu absolvieren. Im Kurs wird wertvolles Wissen fürs praktische Fahren vermittelt. Dauer dieses obligatorischen Kurses, 4 mal 2 Stunden. Um für die praktische Prüfung angemeldet zu werden, benötigst du diesen Kursbesuch.

LERNFAHRAUSWEIS

Der Lernfahrausweis wird frühestens nach dem Erreichen des Mindestalters erteilt, sofern die Theorieprüfung bestanden wurde. Das Gesuch kannst du frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag einreichen. Nach Antrag muss eine obligatorische Lernphase von 12 Monaten absolviert werden (Ausnahme: Über 20 Jahre alt).

FAHRSTUNDEN

Ich empfehle, die ersten Fahrstunden auf jeden Fall beim Fahrlehrer in Angriff zu nehmen. Denn falsch gelernte Bewegungsabläufe können nur mit erhöhtem Zeitaufwand umgeschult werden. Erst wenn du das Fahrzeug wirklich im Griff hast und dich im Strassenverkehr wohl fühlst, kannst du die erlernten Fähigkeiten privat üben.

FÜHRERAUSWEIS

Der erstmals erworbene Führerausweis für Personenwagen (Kat. B) wird auf Probe ausgestellt. Die Probezeit beträgt 3 Jahre. Beim Erwerb einer neuen Ausweiskategorie erhält der Inhaber eines Führerausweises auf Probe einen neuen Führerausweis.

WEITERAUSBILDUNG (WAB)

Es ist sinnvoll den obligatorischen Weiterbildungstag möglichst rasch zu absolvieren. Den Kurstag solltest du innerhalb von einem Jahr nach der Führerprüfung absolvieren. Circa 1 Monat vor Ablauf der Frist reichst du die Bestätigung des WAB-Kurses beim Strassenverkehrsamt ein und erhältst dann rechtzeitig deinen unbefristeten Führerausweis.

ACHTUNG WICHTIG! Wer die Frist verpasst, darf nach Ablauf des befristeten Führerausweises temporär KEIN Fahrzeug mehr lenken!

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